AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Image Portrait – Inh. Kolja Chang

für die Erstellung audiovisuellen Inhalten für unterschiedliche Medien,

wie z.B. Filme, Werbespots, Imagevideos oder Dokumentationen.Dazu gehört das Filmen und Aufnehmen von Bildmaterial, die Bearbeitung und Nachbearbeitung des aufgenommenen Materials, die Erstellung von Storyboards, von Skripten und das Zusammensetzen des finalen Videos.

Vertreten durch Kolja Chang (Image Portrait) Inh. Kolja Chang

  • Berliner Allee 47
  • 76297 Stutensee
  • Tel: +49 16093859549
  • info@kolja-chamh-portrait.de@
  • www.kolja-fotografie.de
  • USt-IdNr:
  • Stand 01.01.2024
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • von Image Portrait – Inh. Kolja Chang

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungen, die von dem Videografen/Fotografen durchgeführt werden.

1.2 Diese AGB gelten mit Abschluss des Vertrags/der Auftragsvergabe als vereinbart. Ein Vertrag zwischen dem Videografen/Fotografen und dem Kunden kommt nur durch die Unterzeichnung des Angebots zustande.

1.3 Diese AGB gelten ausdrücklich auch für alle zukünftigen Aufträge innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung, es sei denn, es werden schriftlich abweichende Regelungen getroffen.

§2 Vergütung / Leistungserbringung

2.1 Der Videograf/Fotograf und der Kunde vereinbaren eine Vergütung für die Leistung des Videografen/Fotografen zuzüglich eventueller Reise und Spesekosten

2.2 Die fälligen Rechnungen oder vereinbarten Anzahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug bezahlt werden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke usw. Eigentum des Videografen/Fotografen.

2.3 Der erste Teilbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss bezahlt werden, der Restbetrag gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. (Ratenzahlung, falls vereinbart)

2.4 Ausnahmen von diesen Bedingungen sind im Falle von Krankheit (beim Kunden) oder Tod (in der Familie) des Kunden, die zur Absage des Projekts führen. Die Überprüfung/Nachweis dieser Situation liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen. Sollte das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, gilt dieser Vertrag weiterhin, sofern dies terminlich für den Videografen/Fotografen umsetzbar ist.

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